Vernehmlassung - Hilfsmittelverzeichnis ab 2025

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Im Zusammenhang mit der Subventionskürzung bei der GP11-Munition hat das VBS den Schweizer Schiesssportverband aufgefordert, in Zukunft das Sturmgewehr 90 zu fördern. Aktuell laufen zu diesem Thema noch politische Prozesse. Der SSV konnte in diesem Zusammenhang mit dem Kommando Ausbildung (SAT) bereits entsprechende Änderungen des Reglements erreichen, damit weitere Hilfsmittel für den Stgw90 zukünftig bewilligt
werden. Diese fördern das Stgw90, unabhängig von den politischen Entscheidungen im Bundeshaus in Bern.

Offiziell zu Wettkämpfen zugelassen würden die neuen Produkte ab 1. Januar 2025. 
Mit den neuen Hilfsmitteln würde das Stgw90 dem Stgw57-03 ebenbürtig sein. Ab 2025 könnten die Ordonnanzwaffen daher neu in den zwei Feldern D und E eingeteilt sein. 


Kategorie D für alle Ordonnanzwaffen mit Ringkorn inkl. Stgw90 mit Visierverlängerung und 
Kategorie E für alle Ordonnanzwaffen mit Blockkorn. 

SSV Newsletter - Vernehmlassung Hilfsmittel ab 2025