Meldepflicht für halbautomatische Feuerwaffen

Am 14. August 2022 läuft die Übergangs- und Meldepflicht für halbautomatische Feuerwaffen aus.

Ab dem 14. August 2022 läuft die Meldefrist für halbautomatische Feuerwaffen aus. AB diesem Datum ist mit Konsequenzen zu rechnen, falls die Waffen nicht im Waffenregister aufgeführt sind resp. dem kantonalen Waffenbüro (GR) gemeldet wurden. Wer die Meldefrist verpasst, macht sich zwar nicht direkt strafbar, jedoch können die Waffen beschlagnahmt werden und der Besitzer muss ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung einreichen. Werden die «verbotenen Waffen» bis zum 14. August 2022 gemeldet oder sind bereits im Waffenregister eingetragen, entfällt die Ausnahmebewilligung.

Es macht also Sinn, sich über die Besitzverhältnisse seiner Waffen zu informieren und allfällige Meldungen bis zum 14. August 2022 vorzunehmen.

Unsere Geschäftsstelle steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie weitere Informationen.