Absage von Versammlungen, Trainings, Anlässe etc.

Heute hat der Kanton Graubünden die neuen Bestimmungen bekannt gegeben, welche bis zum 30. April 2020 gelten.

"Alle Vereinsaktivitäten wie Sportanlässe, Veranstaltungen, Versammlungen, Trainings, Proben usw. sind untersagt." Diese Bestimmungen betreffen auch den Bündner Schiesssportverband. Weitere Informationen folgen. Wir danken für Ihr Verständnis. Alle Bestimmungen können unter www.gr.ch/coronavirus nachgelesen werden.